Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
zur Personalvermittlung
1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
a) Die TalentAds GmbH (nachfolgend TalentAds) vermittelt dem Kunden für offene Stellen erfolgsbasiert geeignete Kandidaten aus ihrem Kandidatenpool und Online-Werbekampagnen. Der Auftraggeber (nachfolgend: Kunde bzw. gemeinsam die Parteien) beabsichtigt, Mitarbeiter für konkrete, offene Stellen einzustellen.
b) Diese AGB gelten, auch ergänzend zu Verträgen, für die Vermittlung von Kandidaten für Tätigkeiten in Festanstellung, freier Mitarbeit oder Vergleichbares (nachfolgend: Arbeitsvertrag). Beratungsleistungen und andere Dienstleistungen wie das Schalten von Online Werbung für den Kunden, auch wenn Sie mit dem Ziel der Bewerber-Findung geschaltet werden, sind nicht Gegenstand dieser AGB.
2. Beauftragung, Vertragsschluss
a) Die Beauftragung durch den Kunden erfolgt schriftlich (z.B. E-Mail).
b) Sofern nicht anderweitig durch TalentAds angenommen, kommt spätestens mit der Vorstellung eines Kandidaten zwischen den Parteien ein Vertrag zur Personalvermittlung auf Basis dieser AGB zustande. Mit der Vorstellung eines Kandidaten gelten die AGB als vorbehaltlos akzeptiert. Diese gelten unabhängig von der Art und Weise der Vorstellung.
c) Einzelne Vertragsbedingungen können abweichend von diesen AGB vereinbart werden. Dies erfordert aber die Schriftform.
3. Leistungen
a) Die von TalentAds zu erbringenden Vermittlungsleistung und deren Umfang sowie ggf. die jeweiligen Anforderungen an die Kandidaten werden durch den Kunden in der jeweiligen Beauftragung aufgelistet und werden zum Inhalt des jeweiligen Auftrags. Die Leistungen werden gemäß der vertraglichen Vereinbarung ausgeführt.
b) Sofern nicht weiteres beauftragt wurde, hat TalentAds folgende Leistungen im Zusammenhang mit einem Auftrag zu erbringen:
  1. Vorstellung der Kandidaten aufgrund des Anforderungen der jeweiligen Stelle
  2. Übermittlung aufbereiteter Informationen zu den Kandidaten
  3. Unterstützung im Rahmen der Koordinierung von Gesprächsterminen
c) TalentAds sichtet übermittelte Informationen der Kandidaten und führt telefonische Vorgespräche, um deren Eignung zu ermitteln. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben des Kandidaten oder der persönlichen Einschätzungen wird von TalentAds nicht übernommen. Die abschließende Beurteilung, ob der Kandidat die gewünschten Fähigkeiten und die charakterliche Eignung für die jeweilige Aufgabe besitzt, erfolgt ausschließlich durch den Kunden. Mit Abschluss des Arbeitsverhältnisses bzw. mit Arbeitsbeginn trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für die getroffene Auswahl.
d) TalentAds verpflichtet sich weder zu einer Lieferfrist oder einer gewissen Anzahl vorgestellter Kandidaten noch zu einer detaillierten Auskunft über Arbeitsmethoden, sowie sonstige Kommunikation und Vorgehensweisen gegenüber dem Kunden.
4. Vermittlungsprovision
a) TalentAds vermittelt ausschließlich auf Erfolgsbasis.
b) TalentAds hat einen Anspruch auf eine Vermittlungsprovision, wenn zwischen dem Kunden (oder einem verbundenen Unternehmen) und dem vom TalentAds vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsvertrag unterzeichnet oder eine Tätigkeit aufgenommen wird (nachfolgend: Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses), unabhängig von der Stelle, für die der Kandidat ursprünglich vorgestellt wurde. Dies gilt für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Übermittlung der Daten des Kandidaten von TalentAds an den Kunden.
c) TalentAds hat keinen Anspruch auf eine Vermittlungsprovision, wenn der Kandidat innerhalb der letzten 6 Monate im Bewerbungsprozess beim Kunde (oder bei einem verbundenen Unternehmen) war. Der Kunde muss binnen 5 Tagen ab Vorstellung des Kandidaten TalentAds darüber schriftlich informieren und auf Verlangen von TalentAds innerhalb 14 Tagen einen entsprechenden Nachweis erbringen.
d) Der Kunde unterrichtet TalentAds unmittelbar und spätestens 3 Werktage nach dem Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses schriftlich darüber und über notwendige Informationen zur Rechnungserstellung wie ggf. dem Bruttogehalt.
e) TalentAds stellt die Vermittlungsprovision (zzgl. Umsatzsteuer) mit dem Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses in Rechnung und übermittelt diese per E-mail an den Kunden. Die Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5. Aufwendungsersatz und Kostenerstattung
TalentAds hat keinen Anspruch auf Erstattung eigener Aufwendungen, die im Rahmen seiner Vermittlungstätigkeit anfallen. Die Reisekosten der Kandidaten zum Vorstellungsgespräch beim Kunden werden gesondert zwischen dem Kunden und dem Kandidaten abgerechnet. TalentAds schließt jegliche Kostenübernahme aus.
6. Verwendung des Kunden als Referenz und zur Ansprache von Bewerbern
TalentAds ist berechtigt, den Unternehmensnamen des Kunden und sein Logo für die Online- und Offline-Vermarktung des Service-Angebots von TalentAds als Referenzkunde sowie in Online- und Offline-Ansprache von Bewerbern (z.B. in Online Werbung auf Sozialen Netzwerken) als exemplarisch suchenden Arbeitgeber zu nennen. Der Kunde räumt TalentAds die hiermit für die Nutzung erforderlichen marken- und urheberrechtlichen Nutzungsrechte ein. Darüber hinaus darf TalentAds anonymisierte Erfolgsdaten des Kunden erheben, auswerten und nutzen.
7. Verschwiegenheit und Datenschutz
TalentAds wird zur Durchführung dieser Personalvermittlung vom Kunden alle erforderlichen Auskünfte, die zur Stellenbesetzung notwendig sind, erteilt. TalentAds wird diese Auskünfte vertraulich behandeln und nur im Rahmen des konkreten Personalvermittlung-Auftrages verwenden.
Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Personalvermittlung zugänglich gemachten Daten der Stellensuchenden nur zu dem Zweck zu verarbeiten oder zu benutzen, zu dem sie ihm befugtermaßen übermittelt worden sind. Nach Abschluss der Vermittlungstätigkeit gibt der Kunde die erhaltenen Unterlagen zurück und löscht die ihm zugänglich gemachten personenbezogenen Daten der Stellensuchenden, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Die Parteien verpflichten sich, über alle ihnen während der Vertragsdauer bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auch auf Informationen, die von der anderen Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden. Im Übrigen verpflichten sich die Parteien, im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erlangte Unterlagen oder Daten oder sonstige nicht allgemein zugängliche Informationen Dritten gegenüber vertraulich zu behandeln. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich nicht auf solche Kenntnisse, die für jedermann zugänglich sind oder deren Weitergabe ersichtlich für keine der Parteien von Nachteil ist. Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht, sofern eine Partei gesetzlich zur Auskunft verpflichtet oder die Auskunft aus rechtlichen Gründen gegenüber Behörden oder zur Wahrung von Rechtsansprüchen gegenüber Gerichten erforderlich ist. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
Der Kunde verpflichtet sich gegenüber TalentAds, alle personenbezogenen Daten, die ihm von TalentAds übermittelt werden, ausschließlich für Zwecke der Durchführung dieses Vertrages zu verarbeiten und alle datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere DSGVO und BDSG neu, zu beachten. Angemessenen Weisungen von TalentAds zum Umgang mit solchen personenbezogenen Daten, die der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften dienen, hat der Kunde Folge zu leisten. Der Kunde hat insbesondere personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, wenn der Zweck der Rechtsgrundlage ihrer Verarbeitung eine weitere Speicherung nicht mehr erfordert und keine anderweitigen gesetzlichen Verpflichtungen zur weiteren Speicherung bestehen. Möchte der Kunde die Daten zulässig für einen anderen Zweck verarbeiten, hat der Kunde nicht nur die betroffene Person, sondern auch TalentAds zu informieren. Weiter verpflichtet sich der Kunde, alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften zu treffen.
TalentAds erklärt, vom Stellenbewerber die Erlaubnis zur Weitergabe personenbezogener Daten an den Kunden zu haben.
8. Außerordentliche Kündigung
Im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahren, bei wesentlich schuldhaften Vertragsverletzungen - trotz schriftlicher Abmahnung - oder wenn es durch gesetzliche oder behördliche Änderung eine Vertragsfortführung unzumutbar ist, ist eine außerordentliche, fristlose Kündigung möglich.
9. Haftung
a) TalentAds haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe der für die jeweilige Vermittlung gezahlten Provision beschränkt. Für Schäden, die durch vermittelte Personen verursacht werden, sowie für deren Gehaltszahlungen übernimmt TalentAds keinerlei Haftung.
b) TalentAds sichtet übermittelte Informationen der Kandidaten und führt telefonische Vorgespräche, um deren Eignung zu ermitteln. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben des Kandidaten oder der persönlichen Einschätzungen wird von TalentAds nicht übernommen. Die abschließende Beurteilung, ob der Kandidat die gewünschten Fähigkeiten und die charakterliche Eignung für die jeweilige Aufgabe besitzt, erfolgt ausschließlich durch den Kunden. Mit Abschluss des Arbeitsverhältnisses bzw. mit Arbeitsbeginn trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für die getroffene Auswahl.
10. Vertragsänderungen, Gerichtsstand und salvatorische Klausel
a) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Dies schließt auch die Änderung der Schriftformklausel mit ein. Mündliche Nebenabreden existieren keine. Sämtliche Nebenabreden bedürfen ebenfalls der Schriftform.
b) AGBs des Kunden verpflichten TalentAds nicht, auch wenn kein ausdrücklicher Vorbehalt gegenüber diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt wurde.
c) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Bestimmungen im Übrigen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen und Zulässigem dem Willen der Parteien sowie dem wirtschaftlich angestrebten Zweck am nächsten kommt.
d) Im Falle von Streitigkeiten aus dem Abschluss, der Durchführung oder der Beendigung dieses Vertrages vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand den Sitz von TalentAds. Es findet deutsches Recht, unter Ausschluss von UN-Kaufrecht, Anwendung.